FAQs : Häufig gestellte Fragen

Mehrwertsteuer umstellen – Tagesgenau oder nach Abreisetag?

Dieser Artikel beschreibt,  wie Sie die Mehrwertsteuer Berechnung in unserer Software einstellen können. In der ersten Auslieferungsphase wurde die Steuer „tagesgenau“  berechnet. Jedoch wurde die Berechnung je Bundesland und Steuerberater unterschiedlich interpretiert. Daher bieten wir die Möglichkeit die MWST nach Abreisetag oder Tagesgenau abzurechnen (MWST abgrenzen muss freigeschalten sein):

„Tagesgenau“: Ist das aktuelle Verfahren. hier muss nichts geändert werden.
„Abreisetag“: Hierzu haben wir zwei zusätzliche Leistungskennzeichen definieren müssen.

I. MWST Einstellung vornehmen:

1) Konstanten öffnen
2) Umschalten auf „Konstanten 3“
3) Entscheidung treffen (Sollten Sie den Punkt „MwSt. abgrenzen“ nicht sehen, kann das zwei Ursachen haben: 1. Sie haben damals kein MwSt Update durchführen lassen – 2. Sie haben nicht die aktuellste Version (Email an: support@zelo.net)

II. Leistungen nachbearbeiten:

1) Backoffice » Leistungen
2) Leistung auswählen mit „Doppelklick“ oder „ändern“
3) Passenden Buchstaben eintragen: „W“ für Wohnleistungen – „D“ für Dauerleistungen

3.1) „W“ steht für Wohnen ohne Verpflegung, also als Ergänzung zu FR, HP, VP.
3.2) „D“ sind sonstige Dauerleistungen, wie Kinderbett, Haustier, Garage etc. diese mussten vor der „Mehrwertsteuer Phase“ nicht berücksichtigt werden, da sie bei tagesgenau immer stimmten. Ein Essen im Restaurant, Ausflug oder 1 x Therme etc. – diese sollten auf „N“z.b. stehen und weiter tagesgenau verarbeitet werden.
4) Empfehlung: Software Neustart

Bitte kontrollieren Sie Ihre Buchungen immer vor RECHNUNGSSTELLUNG. Sollten Sie zum Beispiel Leistungen gefixt „F“, oder nur teilweise eingegeben, kann dies zu Fehlinterpretationen in der Berechnung führen. Sie sehen die zu berechnende Mehrwertsteuer in jeder Buchungszeile zur Leistung.

Bitte bedenken Sie auch ggf. Ihre Pauschalarrangements zu testen (Frühstück – Essen und Getränke in einem mit div. Mehrwertsteuersätzen).

Hier finden Sie ein Kurzvideo (tonlos) für ein Änderungsbeispiel – Viel Erfolg!